Liebe Antragsteller,

da sich berechtigter Weise die Anfragen zu den beantragten Dokumenten häufen, haben wir uns entschieden, auf diesem Weg ausführlich zu antworten.

Wir nehmen die Erstellung korrekter Dokumente sehr ernst, so daß wir uns, durch neue historische Erkenntnisse, veranlasst sahen, noch notwendige Änderungen bei der Erstellung zu berücksichtigen und die bereits verschickten neuen Personenausweise zurück zu ordern und zu vernichten.

Diese Änderungen bedeuten für uns nochmal einen großen Zeitaufwand in der Vorbereitung. Da wir diese Arbeit derzeit ehrenamtlich tun, also auch noch nebenbei für unseren Lebensunterhalt arbeiten, wird die Erstellung der neuen Dokumente noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Dennoch, es geht besser als gedacht und historisch legitimiert!

  1. Der Personenausweis

Der ihnen bekannte Personenausweis, ist auf den Grundlagen der Weimarer Republik erarbeitet worden. Im Deutschen Reich 1871 gab es keinen Personenausweis, wohl aber, nach vorhandener Gesetzgebung, eine Pass-Karte. Nur um das Dokument in seinen Grundlagen zu erstellen, müssen etwa 50 Datensätze umprogrammiert  und in das zentrale Verwaltungsprogramm integriert werden.

Diese Pass-Karte ersetzt den bisherigen Personenausweis.

Da auf der Pass-Karte Ihre Staatsangehörigkeit vermerkt ist, muß auch dieser Prozeß neu programmiert werden. Das RuStAG von 1913 wendet das Abstammungsprinzip an und nur im Falle des Findelkindes das Territorialprinzip, das bedeutet, wir benötigen Ihre Abstammung väterlicherseits bei ehelichen Kindern und bei  unehelichen Kindern die Staatsangehörigkeit der Mutter und dann die des Vaters der Mutter, wenn diese ein eheliches Kind war. Da wir auf dieser Gesetzesgrundlage aufbauen, können Sie uns im Vorfeld damit unterstützen, daß Sie Ihre Abstammung  bis mindestens 1918 nachweisen, bzw. einen Antrag auf Einbürgerung in den Bundesstaat Ihrer Geburt stellen.

  1. Reichsführerschein

Der RFS erhebt den Anspruch etwa 50 Datensätze umzuprogrammieren und in die Zentralverwaltung zu integrieren.

  1. Reichsreisepass

Beim Reichsreisepass sind es etwa 60 Datensätze, die umzuprogrammieren sind. Die Originaldokumente aus der Zeit des Reiches sehen ganz anders aus und sind daher gänzlich neu zu gestalten (nach den historischen Originalvorlagen, über die wir mittlerweile verfügen).

 

Im Rahmen dieser Umstellung erarbeiten wir Dokumente, die nach den Rechtsgrundlagen des Reiches von 1871, auf der Gesetzgebung des Reiches aufgebaut sind.

Diese Arbeit, wenn sie sauber recherchiert ist, verleiht dem gesamten Vorgang einen völkerrechtlich unumstößlichen Wert.

Was heißt das nun genau?

  • Es müssen die Gesetzesgrundlagen gesucht und gefunden werden und das im Original.
  • Diese Gesetze müssen gelesen und in die Praxis, in Form von Dokumenten, umgesetzt werden.
  • Da wir gegenwärtig keine legitime Legislative haben um Gesetze zu verabschieden, müssen wir mit der Veränderung in Form von neuen Durchführungsbestimmungen auskommen. Diese müssen erarbeitet, geschrieben und durchgesetzt werden, übrigens auch in der Programmierung.
  • Insgesamt sind  über 150 Datensätze, nur für die drei Dokumente, neu zu programmieren und mit der Zentraldatenbank zu verknüpfen.
  • Alle Urkunden sind neu zu erarbeiten und einzubinden.
  • Es sind neue Formulare zu erarbeiten und einzubinden.
  • Die Beantragung auf der Weltnetzseite ist vollständig neu zu erarbeiten.
  • Es wird für das Paß-  und Meldeamt eine neue eigenständige Weltnetzseite erarbeitet.

Es war zum Zeitpunkt des Beschlußes zur Umstellung der Dokumente nicht absehbar, wie viele neue Erkenntnisse noch mit eingearbeitet werden müssen.

Wir bitten Sie aus diesen genannten Gründen um Geduld, denn Sie und wir wollen ein solides und dauerhaft haltbares Ergebnis.

Gegen Ende dieses Jahres erhalten Sie verbindlich Ihre Dokumente.

Es lohnt sich, Geduld zu haben. Zu gegebener Zeit, werden Sie die weitreichenden Auswirkungen verstehen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis

Das Präsidium der Exilregierung