Und welche Staatsangehörigkeit ist damit verbunden?

Sehr geehrte Antragsteller(innen) und Interessierte,

gelegentlich wird uns die Frage gestellt, weshalb wir nicht die Dokumente aus der Zeit der Weimarer Republik mit der Bezeichnung z.B. Freistaat Preußen oder Freistaat Sachsen ausstellen und warum wir von den Weimarer Dokumenten fort und hin zur Ausstellung der Dokumente des Deutschen Kaiserreiches gehen.

Ein kurzer Rückblick:

Bisher gab es die Möglichkeit, die Dokumente aus der Weimarer Republik (1918-1933) mit der Staatsangehörigkeit Deutsches Reich sofort zu beantragen.

Die Erstellung der Dokumente des Deutschen Kaiserreiches (1871-1918) ist mit einer längeren Wartezeit verbunden, da wir technisch bisher dazu noch nicht in der Lage waren.

Da wir bestrebt sind, uns an völkerrechtliche Vorgaben zu halten, haben wir viele Hürden und neue Erkenntnisse erst während der Recherchen zu den Dokumenten erkannt. Auch die Auseinandersetzung mit der RuStAG von 1913, mit Gesetzen und Verordnungen hat uns so manche Schwierigkeit bereitet und eine Lösungsfindung oft sehr langwierig gestaltet.

Momentan werden in vielen Gebieten Freistaaten ausgerufen, Notregierungen gebildet und die Aufforderung an uns herangetragen, die Weimarer Dokumente mit dem Zusatz z.B. Freistaat Preußen zu versehen, schließlich wären Sie ja z.B. Staatsangehörige des „Bundesstaates Freistaat Preußen“. Hier beißen sich schon einmal zwei unterschiedliche Begrifflichkeiten. Bundesstaat und Freistaat – also wenden wir uns den Begrifflichkeiten zu, denn nur, wer diese versteht, kann auch die Geschichte verstehen.

Mit der Aussage, Sie seien Staatsangehörige des „Freistaates Preußen“ haben Sie sich in dieser Sekunde zu Staatenlosen erklärt! Dann könnten Sie ebenso weiterhin einen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland nutzen, denn mit diesem sind Sie ebenfalls staatenlos.

DEUTSCH       =       staatenlos

Freistaat        =       staatenlos

Die BRD-Treuhand hat die Aufgabe, die Staatenlosen zu betreuen, und das tut sie auch, mit aller Konsequenz. Sie begeben sich mit dieser Aussage von einer Treuhand in die nächste Treuhand und nicht in die Souveränität!

Wir möchte Ihnen aber nicht nur eine Aussage in den Raum werfen, sondern Ihnen unsere in den letzten 3 Jahren erarbeiteten Erkenntnisstände mitteilen, in der Hoffnung, daß Sie sich mit der Geschichte und speziell Ihrer Staatsangehörigkeit intensiv auseinander setzen und den Betrug erkennen, der hinter der Geschichte der Freistaaten im Besonderen und der Republik im Ganzen besteht.

Um Ihnen dies nahe zu bringen, gehen Sie gemeinsam mit uns in die Geschichte, zu unseren Wurzeln.

Das Deutsche Reich, geschichtlich betrachtet, beginnt ca. 925 mit der Dynastie der Ottonen (99 Jahre), beinhaltet das Heilige Römische Reich (ca. 649 Jahre), auch den Deutschen Bund (ca. 51 Jahre) und den Norddeutschen Bund (ca. 4 Jahre), das Deutsche Kaiserreich (ca. 47 Jahre), die Weimarer Republik (ca. 15 Jahre) und auch das Großdeutsche Reich (ca. 12 Jahre) und besteht bis zum heutigen Zeitpunkt quasi im „Dornröschenschlaf“ fort.

Da die Frage im Raum steht, welche Staatsangehörigkeit wir haben, können und dürfen wir nicht die geschichtliche Betrachtung heranziehen, sondern müssen schauen, welche der oben aufgeführten Epoche(n) die völkerrechtlich relevante ist. Denn nur, was international als Völkerrechtssubjekt anerkannt war bzw. in diesem Fall immer noch ist, hat das Recht, eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten zu erteilen.

Deutsches Reich aus völkerrechtlicher Sicht

Die Zeit von 925 bis 1871, also von der Dynastie der Ottonen bis zum Norddeutschen Bund, kann vernachlässigt werden, weil es bis zu diesem Zeitpunkt kein Völkerrecht gab.

In der Zeit von 1871 bis 1918 bestand das Deutsche Kaiserreich und diese Epoche wurde international als Völkerrechtssubjekt anerkannt und akzeptiert.

Wenn man sich auf die Suche nach seiner Staatsangehörigkeit begibt, muß man sich mit dieser Epoche auseinander setzen.

Wie war das Kaiserreich aufgebaut?

Das Deutsche Kaiserreich war ein Bundesstaat. Es bestand aus 25 Einzelstaaten, die durch ihre Souveräne (König, Großherzog, Herzog, Fürst) in ihrem jeweiligen Einzelstaat regiert wurden.

Zum besseren Verständnis sei erwähnt, daß jedes Königreich, Großherzogtum, Herzogtum, Fürstentum völkerrechtlich einem souveränen Staat mit jeweils eigener Verfassung, eigenem Staatsvolk, eigenem Staatsgebiet und einer Staatsgewalt, vertreten durch den Souverän, entspricht.

Diese 25 Einzelstaaten, auch Gliedstaaten genannt, hatten das Recht, eine eigene Staatsangehörigkeit
zu vergeben.

Unter der Führung von Otto von Bismarck haben die 25 Souveräne einen „Ewigen Bund“ geschlossen, verankert im Verfassungsvertrag von 1871. Damit entstand eine föderale Ebene und die Ernennung von Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser (dem höchsten Souverän).

Im Verfassungsvertrag von 1871 wurde geregelt, daß jeder Angehörige eines Einzelstaates in jedem anderen Einzelstaat als Inländer zu behandeln ist. Man hatte in jedem Einzelstaat die selben Rechte wie in dem Gliedstaat, aus dem man ursprünglich stammte.

So hatte z.B. ein Staatsangehöriger des Königreiches Preußen die selben Rechte, wenn er sich im Königreich Bayern niederließ. Das war das Bundes- oder Reichsindigenat.

Kurzzusammenfassung:

Man hatte als Staatsangehöriger des Bundesstaates Deutsches Reich (Kaiserreich) eine zwiefache oder auch doppelte Staatsangehörigkeit. Einmal die Staatsangehörigkeit des Einzel- oder Gliedstaates und durch die föderale Ebene die des Deutschen Reiches.

zum Beispiel:

Staatsangehörigkeit     =     Königreich Preußen

                                        und

Staatsangehörigkeit     =     Deutsches Reich (durch das Indigenat § 3 der Verfassung von 1871)

Die Weimarer Republik als erste Verwaltung

Die Epochen nach dem Deutschen Kaiserreich, also die Weimarer Republik und das Großdeutsche Reich, sind keine Völkerrechtssubjekte!

In der Zeit der Weimarer Republik wurden durch einen juristischen Trick die souveränen Einzelstaaten zu Ländern umgewandelt. Dies geschah durch das Ausrufen der Republik.

Der Begriff Republik bedeutet Gemeinwesen oder Freistaat!

Im Völkerrecht gibt es den Begriff „Freistaat“ nicht, denn ein Freistaat ist ausschließlich auf Länderebene zu finden.

Im Völkerrecht gibt es auch keine „Länderangehörigkeit“.

Im Völkerrecht gibt es nur eine Staatsangehörigkeit!

Man kann den Begriff „Freistaat“ auch deutlicher  erklären  mit  „ frei   vom   Staat “ !

 

Republik       =       Freistaat

Freistaat      =       Land   (kein Staat)

In der Bundesrepublik oder analog BundesFreistaat gibt es bekanntlich Bundesländer. So auch drei, die den Begriff „Freistaat“ noch immer offiziell führen, nämlich Bayern, Sachsen und Thüringen.

Und nun eine Hausaufgabe an Sie:

Fragen Sie doch bitte einmal bei den Behörden dieser Länder an, warum Sie nicht die Staatsangehörigkeit „Freistaat Bayern“ , „Freistaat Sachsen“ oder „Freistaat Thüringen“ erhalten können?!

Sollten Sie jetzt berechtigterweise sagen, die BRD würde dies sowieso nicht bestätigen (was sie als Verwaltung auch gar nicht kann), dann schauen Sie, ob es diese in der Zeit der Weimarer Republik (oder analog der Definition für Republik im Weimarer Freistaat) gab. Aus den Recherchen der letzten 3 Jahre können wir Ihnen versichern, auch in dieser Zeit wurde keine Staatsangehörigkeit eines Freistaates = Landes vergeben!

Da die Weimarer Republik kein Staat im völkerrechtlichen Sinne war (sie ist ein Kunstkonstrukt, das auf Verfügung der Alliierten über das „schlafende Kaiserreich“ gestülpt wurde), mußte man sich aus dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Kaiserreich den kleinsten gemeinsamen Nenner entleihen und das war durch das Indigenat die zweite Staatsangehörigkeit – die des Deutschen Reiches!

Man nutzte das Bundes- oder Reichsindigenat, um den Schwindel nicht sofort zu erkennen zu geben. Gleichzeitig konnte man die Einzelstaaten, deren Staatsangehörigkeit Sie zusätzlich haben (z.B. Königreich Preußen), langsam aus den Köpfen verschwinden lassen.

Mit dem „Versailler Friedensvertrag“ wurden unter Ausschluß der Deutschen Stämme alle Regelungen für die Verwaltung, die Zahlung von Kriegsschulden, die Übernahme der alleinigen Kriegsschuld und die komplette Umstrukturierung des Deutschen Reiches mit Abgabe großer Gebiete festgelegt.

Dieser „Friedensvertrag“ wurde Bestandteil der Weimarer Verfassung (Artikel 178), die damit bereits ein Diktat der Alliierten, quasi ein Grundgesetz, war.

Bitte lesen Sie diesen „Versailler Friedensvertrag“ - und danach überlegen Sie, ob Sie sich wirklich zu dieser Zeit bekennen und von dort aus einen Neustart beginnen möchten! Denn mit der Anerkennung eines Freistaates = Landes akzeptieren Sie all dies!

Die Monarchen der einzelnen Gliedstaaten als Souveräne wurden zur Abdankung gezwungen, festgeschrieben in der Weimarer Verfassung, indem dem Adel seine Rechte entzogen wurden.

Aus den Staaten wurden Länder mit verminderter Souveränität konstruiert, u.a. durch Verschiebung von Grenzen (hier besonders Thüringen als völlig neues Konstrukt).

Auch die Verfassung des Freistaates Preußen vom 30. November 1920 kann daran nichts ändern.

Freistaat ist ein Land mit verminderter Souveränität und ohne Möglichkeit der Vergabe einer eigenen Staatsangehörigkeit – damit fehlt ihm ein absolut wichtiges Merkmal für seine Souveränität – ein eigenes Staatsvolk!

Und damit kann es auch keinen Bezug zu einem „Bundesstaat Freistaat Preußen“ herstellen - denn im Vergleich hatte der Gliedstaat Königreich Preußen eine eigene Staatsangehörigkeit neben der des Deutschen (Kaiser)reiches und seine territorialen Grenzen waren völlig andere, als die von den Alliierten festgelegten.

Sollten Sie ein „Länderangehörigkeitsgesetz“ oder gar „Staatsangehörigkeitsgesetz“ des Freistaates Preußen finden, so bitten wir Sie sehr, uns dieses zukommen zu lassen!

Zusammenfassung zur Staatsangehörigkeit:

Wenn man sich entscheidet, unsere Dokumente aus der Zeit der Weimarer Republik zu beantragen, dann ist die Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ durch das Bundes- oder Reichsindigenat aus der Verfassung von 1871 § 3 absolut korrekt.

Da die Einzelstaaten in die Handlungsunfähigkeit gebracht wurden, war es nicht mehr möglich bzw. gewollt, eine Staatsangehörigkeit aus dem Einzelstaat zu erlangen (z.B.  Königreich Preußen).

Das Bestreben der Exilregierung war und ist es immer, unsere Dokumente so authentisch wie möglich zu erstellen. Selbstverständlich sind wir auch nicht vor Fehlern gefeit.

Würden wir Ihnen also ein Dokument mit der Staatsangehörigkeit „Freistaat Preußen“ oder gar „Bundesstaat Freistaat Preußen“ ausstellen, dann sind dies völkerrechtlich betrachtet „Fantasie-Dokumente“.

Aus diesem Grund bemühen wir uns seit 2 Jahren, eine komplette Umstellung auf die „Kaiserdokumente“ zu realisieren.

Weil es nur in dieser Zeit eine eindeutige Staatsangehörigkeit mit allen souveränen Rechten für den Staatsangehörigen gab und gibt.

Abschließend ein kleiner, aber nicht gerade unbedeutender Hinweis zum Überdenken der Eigentumslage, die sich aus der Zeit der Weimarer Republik ergibt.

Im Versailler Friedensvertrag, integriert in der Weimarer Verfassung, findet sich unter anderem folgender Passus:

Versailler Vertrag           Abschnitt IV.           Eigentum, Rechte und Interessen.

Artikel 297.

„….. b) … Die Liquidation findet nach den Gesetzen des betreffenden alliierten oder assoziierten Staates statt. Der deutsche Eigentümer kann ohne die Einwilligung dieses Staates nicht über sein Eigentum, seine Rechte und Interessen verfügen, noch sie irgendwie belasten. …..“

Quellen: Reichsgesetzblatt 1919 S. 689ff.
"Der Vertrag von Versailles" aus der Reihe "Zeitgeschichte", Verlag Ullstein (Nr. 33090)

 

Lesen Sie sich dies genau durch - dort wurden Sie bereits durch die Alliierten enteignet!

Ihnen wurde eine Kriegsschuld auferlegt verbunden mit allen "Wiedergutmachungsauflagen"!

Ihnen wurden bereits in dieser Zeit Ihre Wurzeln, Ihre Staatsangehörigkeit, entrissen.

Und als Bewohner eines Freistaates oder Landes sind Sie staatenlos und damit ohne jede Rechte – und ein Rechtloser kann keine Verfassung für ein Land erstellen.

Oder bestimmen Sie in der BundesRepublik analog BundesFreistaat über eine Verfassung und besitzen eine Staatsangehörigkeit?

Wir möchten an dem letzten völkerrechtlich legitimen souveränen Staat anknüpfen, in dem Sie Ihre Bürger- und Freiheitsrechte besitzen.

Wir rufen Sie alle auf, sich Ihre Staatsangehörigkeit Ihres Gliedstaates aus dem Deutschen Kaiserreich zurück zu holen und dieses Völkerrechtssubjekt wieder mit Leben zu erfüllen – ohne der möglicherrweise gezielten Täuschung zu erliegen.

Begeben Sie sich auf Spurensuche Ihrer Vorfahren und besorgen Sie sich Ihre Abstammung rückwirkend bis 1914 und holen Sie sich damit Ihre und unsere Heimat und damit verbunden Ihre Rechte und Freiheiten zurück!

Und lernen Sie, Begrifflichkeiten zu hinterfragen – sie sind der Schlüssel zur Wahrheit!

 

Ihre Exilregierung Deutsches Reich