Bundesstaat (Bundesreich), die Vereinigung verschiedener Staaten zu einem Gesamtstaat (s. Staat)

Bundesstaaten, Bezeichnung für die einzelnen Staaten, welche zusammen einen sogen. Staatenbund oder einen Bundesstaat bilden; namentlich braucht die deutsche Reichsverfassung diese Bezeichnung für die deutschen Staaten, welche jetzt zu dem Deutschen Reich vereinigt sind.

Quelle:

Meyer´s Konversationslexikon 1890, vierte Auflage, dritter Band, Seite 636