Wie bereits erwähnt, haben die Besatzungsmächte in den Jahren 2006, 2007 und 2010 insgesamt drei Bereinigungsgesetze verfügt.

Das bedeutet, daß diese Bereinigungsgesetze weder im sogenannten "Bundestag", noch im sogenannten "Bundesrat" diskutiert oder beschlossen worden sind. Sie wurden lediglich im sogenannten "Bundesgesetzblatt (BGBl)" veröffentlicht.

Die Besatzungsmächte haben in diesen Bereinigungsgesetzen mehrere hundert Gesetze aufgehoben. Dabei handelte es sich unter anderem auch um zahlreiche Einführungsgesetze, in denen regelhaft der territoriale, zeitliche und personelle Geltungsbereich eines jeden Gesetzeswerkes definiert wird.

Es gibt zahlreiche Spekulationen, weshalb die Besatzungsmächte dieser umfassenden Gesetzesaufhebungen verfügt haben. Die Alliierten haben sich hierzu nie öffentlich geäußert.

Eine mögliche Erklärung ist, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Jahre 2006 klar festgestellt hat, daß die BRD kein Staat ist, und daß im BRD-System grundlegend gegen die Art. 6 und Art. 13 der Menschenrechtskonvention verstoßen wird. Insbesondere wurde festgestellt, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist.

Somit hätte jeder, der im "BRD"-System einen Prozeß verloren hat, die Möglichkeit gehabt, vor alliierten Gerichten (beispielsweise in den USA, Großbritannien oder Frankreich) direkt auf Schadenersatz zu klagen. Die Steuerzahler dieser Länder hätten dann automatisch die Haftung übernehmen müssen.

Eine solche Klage würde vor den Gerichten der Alliierten automatisch gewonnen werden, da ja die Rechtsgrundlage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in besagten Urteil des EGMR bereits festgestellt worden ist.

Es hätte dann nur noch um die Höhe der Entschädigung verhandelt werden können, nicht jedoch mehr um den grundlegenden Anspruch.

Damit die Alliierten sich dieser Haftung entziehen können, haben Sie die Bereinigungsgesetze verfügt. Allgemein gesagt, haben die Alliierten dem Konstrukt "BRD" sämtliche Gesetze entzogen, die im weitesten Sinne hoheitliche Befugnisse verkörperten.

Auch aus diesem Grunde ist die "BRD" heute nach den verbliebenen, rechtlichen Bestimmungen zu keinerlei Zwangsmaßnahmen gegenüber den "BRD"-Personalangehörigen mehr befugt!!

Sämtliche Interaktionen mit dem BRD-System beruhen daher ausschließlich auf Freiwilligkeit oder auf Täuschung – ganz, wie man es sehen will.

Diese Kuriosität zeigt sich beispielsweise im sogenannten "Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)":

Insbesondere gemäß §5 des sogenannten "Ordnungswidrigkeitengesetzes" können

Zitat:

"…..nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen".

(vgl.: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) neugefaßt  durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2353; Geltung ab 01.01.1975)

Nachdem das Einführungsgesetz zum sogenannten "Ordnungswidrigkeitengesetz" durch das sogenannte "Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ ("2. BMJBBG“) vom 23.11.2007, Art. 57 aufgehoben worden ist,

(siehe G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346; Geltung ab 30.11.2007)

ist ein räumlicher Geltungsbereich dieses sogenannten "Ordnungswidrigkeitengesetzes" nunmehr weder im sogenannten "Ordnungswidrigkeitengesetz", noch anderenorts definiert.

Insbesondere ist auch im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland keine Definition eines territorialen Geltungsbereiches gegeben (eine Präambel ist niemals Bestandteil eines Gesetzes – niemand wurde jemals nach einer Präambel verurteilt oder freigesprochen!).

Dies bedeutet, daß auch nach den Regeln der "BRD" die Verhängung von Bußgeldern oder ähnlichem aufgrund von "Ordnungswidrgkeiten" ohne jede Rechtsgrundlage erfolgt.

Aber auch die Gültigkeit des "Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)", der "Zivilprozessordnung (ZPO)", der "Strafprozeßordnung (StPO)" etc. ist mit den Bereinigungsgesetzen beendet worden.

Am Besten, Sie recherchieren selbst, dann werden Sie auch feststellen, daß es für die Erhebung von Steuern im "BRD"-System keine Rechtsgrundlage gibt. Die Steuerzahlungspflicht wurde vielmehr bei der Verabschiedung des Grundgesetzes „stillschweigend unterstellt“ – so die BRD-Behörden.

Mit den Bereinigungsgesetzen haben die Besatzungsmächte zudem das Besatzungsrecht erneut in Kraft gesetzt, weshalb die Tätigkeit von Notaren und Richtern einer besonderen Genehmigung durch den SHAEF-Gesetzgeber (USA) bedarf, ansonsten wirken sie illegal.

Damit dürfte auch jedem klar sein, daß man im Besatzungsgebiet keinerlei Eigentumsrechte wie beispielsweise an einer Immobilie haben kann, da kein Notar im Besatzungsgebiet berechtigt ist, als solcher tätig zu werden.

„Gute Nacht Deutschland!“ kann man da nur sagen!