Das Deutsche Reich ist gebildet auf Grund völkerrechtlicher Verträge, der sogenannten Novemberverträge, die der seit dem Jahre 1866 bestehende Norddeutsche Bund im November 1870 mit den süddeutschen Staaten schloß. Kraft dieser Verträge wurde das Deutsche Reich am 01. Januar 1871 zur Entstehung gebracht. Die Kaiserkrönung in Versailles am 18. Januar 1871 ist für die verfassungsmäßige Gründung des Deutschen Reiches ohne Belang.

Das Gebiet des Deutschen Reiches setzt sich aus 25 Bundesstaaten zusammen. Diese sind folgende:

3 freie Städte: Hamburg, Lübeck und Bremen;

4 Königreiche: Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg;

5 Herzogtümer: Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha und Sachsen-Meinigen;

6 Großherzogtümer: Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg und Sachsen-Weimar;

7 Fürstentümer: Lippe, Schaumburg-Lippe, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und Waldeck.

Dazu tritt noch Elsaß-Lothringen als Reichsland, das eine besondere Stellung einnimmt. Es hat eine eingene Kammer, die sich nach den Grundsätzen des Wahlrechts zum deutschen Reichstag zusammensetzt, und entsendet 3 Vertreter zum Bundesrat, deren Stimmen aber nur zählen, wenn ein Übergewicht Preußens nicht durch sie hergestellt wird.

Zu dem Reichsgebiet gehören aber staatsrechtlich nicht die Schutzgebiete, nur Schutzgebiete, nur völkerrechtlich im Vergleich zu fremden Staaten gelten sie als Inland. Das Deutsche Reich hat erst spät mit Erwerbung solcher Kolonien begonnen. Augenblicklich gehören zum Deutschen Reich:

in Afrika: Togo, Kamerun, Deutsch-Südwestafrika und Deutsch-Ostafrika;

in Asien: Kiautschau;

in Australien: Kaiser-Wilhelmsland, Bismarck-Archipel, Galomons-Insel, Marschall-, Brown- und Providence-Insel, Karolinen-, Mariannen- und Palau-Insel sowie die Samoa-Inseln.