Das Völkerrecht, insbesondere das Kriegsvölkerrecht, sieht im Falle einer militärischen Niederlage das Verschwinden des unterlegenen Staates definitiv nicht vor.

Es hat schließlich in der Geschichte schon sehr viele Kriege gegeben, wenn die jeweils unterlegenen Staaten hierdurch verschwunden wären, gäbe es auf der Welt nur noch eine Hand voll Staaten.

Das Verschwinden eines Staates wäre nur möglich, wenn das Staatsgebiet annektiert (von den Siegerstaaten einverleibt) wird, oder das gesamte Staatsvolk bis auf den letzten einzelnen Staatsbürger verschleppt oder umgebracht wird.

Im Londoner Protokoll vom 12.09.1944 wurde von den Siegermächten des zweiten Weltkrieges festgelegt, daß Deutschland nicht annektiert und nicht ausgelöscht wird, sondern lediglich innerhalb seiner Grenzen vom 31.12.1937 in Besatzungszonen eingeteilt, und ein besonderes Berliner Gebiet geschaffen werde.

vgl.: Londoner Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12.09.1944, letzte Fassung vom 13.08.1945)

Auch in der "Berliner Erklärung vom 05.06.1945" wurde klargestellt, daß die künftigen Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernehmen, es jedoch nicht annektieren werden, und daß eventuelle Grenzänderungen in einer späteren Friedensregelung festzulegen seien.

(völkerrechtlich korrekte Zitierweise: "Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik vom 05.06.1945), in:

Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, S. 7-9

sowie

documentArchiv.de [Hrsg.], URL:

http://www.documentArchiv.de/in/1945/niederlage-deutschlands_erkl.html.

Im Weiteren wurde in der Potsdamer Konferenz vom 17. 07.1945 bis zum 25.07.1945 bestätigt, daß eventuelle Grenzänderungen des Deutschen Reiches einer Friedensegelung mit dem Deutschen Reich vorbehalten bleiben.

Die Gebiete des Deutschen Reiches, welche östlich der Oder-Neisse-Linie liegen, wie beispielsweise Ostpreußen, Großteile Pommerns und Schlesiens wurden unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellt, blieben jedoch Teile des deutschen Reiches.

(vgl.  Potsdamer Protokoll vom 02.08.1945)

Beispielsweise konnte weder die Regierung Brandt 1970, noch die Regierung Kohl 1990 Gebiete des Deutschen Reiches an Polen abtreten, sondern nur die Potsdamer Protokolle vom 02.08.1945 bestätigen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, daß eine Grenzbestätigung keine Gebietsabtretung darstellt

(vgl.  Warschauer Vertrag vom 07.12.1970

sowie

Grenzbestätigungsvertrag vom 14.11.1990).

Dabei stellte die "Regierung" der "BRD" klar, daß sie ausschließlich im Namen der "BRD" handeln kann (und eben nicht im Namen des Deutschen Reiches oder für das Deutsche Reich).

(vgl.  Verbalnote des Bundesdeutschen Botschafters in Bonn vom 19.11.1970)

An dieser Stelle können wir einmal schauen, was die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma "BRD" hierzu sagen:

Laut Beschluß  des "Bundesverfassungsgerichtes" vom 05.06.1992, in dem das "Gericht" lediglich über den Inhalt des deutsch-polnischen Grenzbestätigungsvertrages zu befinden hatte, sei

Zitat:

"nur der reine Wortlaut des Vertrages maßgebend, irgendwelche Gebietsabtretungen dürften nicht hineininterpretiert werden".

(vgl.  2 BvR 1613/91)

Und im Grundsatzurteil aus dem Jahre 1973 des sogenannten "Bundesverfassungsgerichtes" finden sich folgende Ausführungen:

Zitat:

„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. […] Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches ….. “

(vgl.  BverG 2 BvF 1/73)

Präziser kann man es nicht formulieren. Dieser Satz steht deshalb für sich selbst.

Nun ergibt sich die Frage, wenn es einen Staat namens "Deutsches Reich" mit einem definierten Territorium gibt, gibt es dann auch ein Staatsvolk, also Menschen, die die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches besitzen?

Daß die "BRD" als fremdbestimmtes Verwaltungskonstrukt keine eigene Staatsangehörigkeit vergeben kann, wurde bereits umfassend beschrieben.

Aber auch nach den Regelungen der "BRD" wird in Artikel 116 "Grundgesetz" klar definiert, daß Deutscher im Sinne des "Grundgesetzes" ist, wer die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 besitzt.  Es wird dabei eindeutig Bezug genommen auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 und auf die Grenzen vom 31.12.1937.

Fazit:

Wir Deutschen sind Staatsbürger des Deutschen Reiches! Es gibt keine "Bundes"-"Bürger"!

Das Deutsche Reich erfüllt also zwei der drei völkerrechtlich notwendigen Merkmale eines Staates nach der Drei-Elemente-Lehre. Es hat ein

-           Staatsgebiet und ein

-           Staatsvolk.

Es ist lediglich nicht handlungsfähig, kann also gegenwärtig die

-           Staatsgewalt

nicht ausüben.

Dennoch ist damit das Deutsche Reich auch gegenwärtig viel mehr Staat, als es die "BRD" je gewesen ist, die keines der drei völkerrechtlich notwendigen Merkmale eines Staates (der Drei-Elemente-Lehre) erfüllt.

An dieser Stelle sei betont, daß das Deutsche Reich und das sogenannte "Dritte Reich" zwei nicht vergleichbare Dinge sind.

Der Begriff "Deutsches Reich" ist die völkerrechtlich korrekte Bezeichnung für einen Staat. Der Begriff "Drittes Reich" ist demgegenüber kein völkerrechtlicher Begriff, er ist eher als Bezeichnung aus dem Polit-Jargon anzusehen und bezeichnet die Zeit des nationalsozialistischen Unrechtsregimes und der nationalsozialistischen Gesetzgebung.

Die nationalsozialistische Gesetzgebung des sogenannten "Dritten Reiches" wurde von den Alliierten Siegermächten des zweiten Weltkrieges auf der Potsdamer Konferenz (sowie im SHAEF-Gesetz Nr. 1) aufgehoben.

Das Deutsche Reich wurde demgegenüber von den Alliierten Besatzungsmächten durch die Verhaftung der letzten Regierung am 23.05.1945 lediglich handlungsunfähig gestellt.

Es wird von den "BRD"-Machthabern immer versucht, das Deutsche Reich und das sogenannte "Dritte Reich" gleichzusetzen, um die Personen, denen die Rechtslage bekannt ist, als "Rechtsradikale", "Neonazis" oder im harmloseren Falle als "Sektierer" oder ähnliches zu diffamieren.

Lassen Sie sich nicht in die Irre führen! Unser Staat, das Deutsche Reich, gibt es bereits seit vielen Jahrhunderten. Das sogenannte "Dritte Reich" bestand lediglich zwölf Jahre.

Zum Thema "Staatsangehörigkeit" finden sich noch zwei interessante Passus in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Zum einen in Artikel 15 und zum anderen in Artikel 20:

AEM Artikel 15:

Zitat:

(1)       "Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit."

(2)       "Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen, noch

            das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln."

AEM Artikel 20:

Zitat:

"Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."

(AEM (Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948))

Zu keinem Zeitpunkt wurden die Menschen in diesem Lande gefragt, ob sie ihre Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" in "DEUTSCH", einer Vereinigung namens "Bundesrepublik Deutschland" wechseln wollten.

Das hier durch die Verwaltungsorganisation "BRD" unrechtmäßig verursachte Verwirrspiel ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere der beiden genannten Artikel 15 und 20.