(Abdikation, Thronentsagung), freiwilliger Verzicht eines Souveräns auf die Regierung. Die A. steht in der freien Entscheidung des Regenten, eine Zustimmung der Agnaten oder der Stände ist nicht erforderlich. Durch die A. wird die Thronfolge in ebenderselben Weise wie bei dem Tode des Mornarchen eröffnet, indem der nächste Succesionsberechtigte zur Nachfolge berufen wird. Der Abdankende behält regelmäßig den bisherigen Titel bei. Eine Zurücknahme der A., welche regelmäßig in einer besondern Urkunde (Abdikationsurkunde) erklärt wird, ist nicht zulässig.

Quelle:

Meyers Konversations Lexikon 1890, vierte Auflage, erster Band, Seite 22