Die Einbürgerung ausländischer Mitmenschen regelt das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22 Juni 1913. Gemäß Bundeverfassungsgericht Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich den Zusammenbruch überlebt und hat nach wie vor Rechtsgültigkeit. Wir streben an, mit allen Völkern der Welt in Freundschaft und Zusammenarbeit die Zukunft zu gestalten. Wir fordern für Deutsche das gleiche Recht wie für jeden Anderen, der sein Vaterland liebt.

 

Sie interessieren sich für unsere Reichsdokumente wie:

Dokument           
    Kennung  
Personenausweis RPA  
Reichskinderausweis RKA  
Reichsführerschein RFS  
Reichsreisepaß RRP  
Reichskinderreisepaß RKR  
Staatsangehörigkeitsausweis          RuStAG  
Personenstandserklärung PSE  
Meldebescheinigung MBS  
Beglaubigung von Dokumenten                BGL  

Die Gebühren- und Beitragsliste der Exil-Regierung Deutsches Reich finden sie hier.

 

Vorgehensweise bei der Antragstellung:

Sie finden unten stehend einen Weiterführungslink zur auszufüllenden Formularseite. Dieses Formular wird dann elektronisch der Pass- und Meldestelle gesendet. Das / die beantragte/n Dokument/e wird / werden dem Antragsteller auf dem Postweg innerhalb von 14 Werktagen zugesandt. Die kontrollierten und ggf. geänderten Dokumente zurückschicken und zum Zwecke der Vorlage eine Kopie folgender Unterlagen beifügen: 

  1. Ihre Geburtsurkunde
  2. ein biometrisches Lichtbild
  3. der BRD-Personalausweis / BRD-Reisepass
  4. der BRD-Führerschein (DDR-Führerschein)


Hier können Sie das / die Dokument/e beantragen

Achtung - verlängerte Bearbeitungszeiten !

Sollte der Ablauf gemäß dieser Vorgehensweise nicht reibungslos funktionieren, melden Sie sich bitte per Funkfernruf in der Zentralen Reichsmeldebehörde oder senden Sie eine Mitteilung per ePost an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und teilen Sie diesen Umstand bitte mit. 

Bei Nachfragen zu den beantragten Dokumenten wenden Sie sich bitte zur Bürozeit:

Achtung - ab dem 28. November 2016 geänderte Bürozeiten:

Bürozeiten      
   
Montag:                    keine Sprechzeiten
Dienstag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: keine Sprechzeiten

an das Kontaktbüro der Exil-Regierung Deutsches Reich:

Fernsprecher: +49 30 - 88 06 90 61
Fernkopierer: +49 30 - 44 05 03 24
Funkfernsprecher: +49 176 - 41 93 20 03
ePost-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

*(Urteile 2 Bvl.6/56, 2BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,226 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)